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Der Amateurfunkdienst (kurz: "Amateurfunk", englisch: "ham radio" oder "amateur radio") ist ein internationaler öffentlicher
Funkdienst gemäss der Vollzugsordnung für den Funkdienst. In vielen Ländern sind die internationalen Regelungen in nationalen Amateurfunkgesetzen umgesetzt und die Details in
Amateurfunkverordnungen sowie zwischenstaatlichen Verträgen präzisiert. Ein Teilnehmer am Amateurfunkdienst wird Funkamateur genannt und bekommt von der zuständigen Fernmeldebehörde ein
eindeutiges Rufzeichen zugewiesen. Geschichte des Amateurfunkdienstes
Als Amateurbänder bezeichnet man die Frequenzbereiche, die für den Amateurfunkbetrieb freigegeben sind. Die Bänder werden nach der
Wellenlänge der Frequenzen benannt. Die Wellenlänge ergibt sich aus der Division der Lichtgeschwindigkeit (299.792.458 m/s) durch die Frequenz (in Hertz). Beispielsweise steht das 160-Meter-Band
für den Bereich von etwa 1800 bis 1900 kHz und das 80-Meter-Band für den Bereich von 3500 bis 3800 kHz. Historisch bedingt sind die Bezeichnungen allerdings nicht ganz exakt, so z.B. im
40-Meter-Band. Die ersten Amateurfunkbänder wurden international im Washingtoner Abkommen von 1927 als Teil des Internationalen Fernmeldevertrages den Funkamateuren zugeteilt.
Den Funkamateuren stehen verschiedene Frequenzbereiche, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen bis hinauf in den
Gigahertz-Bereich zur Verfügung. Auch im optischen Bereich und im Bereich der Terahertzstrahlung sind Funkamateure aktiv und insbesondere in diesem Bereich auch aktiv an der Forschung
beteiligt.
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